Finazierung

Finanzierung Ihres Aufenthalts

Der Einzug in ein Pflegeheim ist ein wichtiger Schritt organisatorisch, emotional und auch finanziell. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen transparenten Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten eines Pflegeheimaufenthalts geben und aufzeigen, wer welche Kosten übernimmt und welche Unterstützungsangebote Ihnen zur Verfügung stehen.
Unser Ziel ist es, Sie und Ihre Angehörigen bestmöglich zu informieren und zu entlasten.

Welche Kosten entstehen bei einem Pflegeheimaufenthalt?

Die Kosten eines Pflegeheimaufenthalts setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
Pflegekosten

Diese umfassen die pflegerischen Leistungen durch qualifiziertes Fachpersonal. Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf.

Betreuung, Unterkunft und Verpflegung
Individuelle Zusatzleistungen

Wer übernimmt welche Kosten?

Die Finanzierung eines Pflegeheimaufenthalts erfolgt in der Schweiz über mehrere Stellen:
Obligatorische Krankenversicherung (KVG)

Die Grundversicherung beteiligt sich an den Pflegekosten. Die Höhe des Beitrags ist gesetzlich geregelt und hängt vom Pflegebedarf ab.

Eigenanteil der Bewohnerin / des Bewohners

Ein Teil der Kosten – insbesondere für Unterkunft, Verpflegung und nicht gedeckte Pflegeleistungen – wird von der Bewohnerin oder dem Bewohner selbst getragen.


Dabei werden unter anderem folgende Einkünfte berücksichtigt:

Kantonale und kommunale Beiträge (Restfinanzierung)

Reichen die eigenen Mittel nicht aus, können im Kanton Basel-Stadt kantonale Beiträge zur Deckung der verbleibenden Pflegekosten beantragt werden. Diese sogenannte Restfinanzierung stellt sicher, dass notwendige Pflege unabhängig von der finanziellen Situation gewährleistet ist.

Finanzielle Unterstützung und Absicherung

Reichen die eigenen Einkünfte und Versicherungsleistungen nicht aus, bestehen in der Schweiz verschiedene Unterstützungsangebote, die eine sichere Finanzierung des Pflegeheimaufenthalts ermöglichen.
Diese Leistungen sollen finanzielle Sorgen nehmen und sicherstellen, dass die notwendige Pflege unabhängig von der persönlichen Situation gewährleistet ist.
Ergänzungsleistungen (EL)

Wenn die AHV- oder IV-Rente sowie weitere Einkünfte nicht ausreichen, um die anerkannten Lebens- und Pflegekosten zu decken, können Ergänzungsleistungen beantragt werden.

 

Diese staatlichen Leistungen helfen dabei:

Die Anspruchsprüfung erfolgt individuell.

Hilflosenentschädigung

Personen, die im Alltag dauerhaft auf Unterstützung angewiesen sind, können Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben.


Diese Leistung wird zusätzlich zur AHV oder IV ausbezahlt und kann zur Finanzierung von Betreuung und Pflege beitragen.

Sozialhilfe als letzte Absicherung

Sollten trotz aller Versicherungs- und Unterstützungsleistungen weiterhin finanzielle Lücken bestehen, kann im Einzelfall Sozialhilfe beantragt werden.


Diese stellt sicher, dass auch Menschen ohne ausreichende finanzielle Mittel Zugang zu notwendiger Pflege erhalten.

Wie gehen Sie vor? – Schritt für Schritt

1. Kostenübersicht einholen

Wir stellen Ihnen gerne eine transparente Übersicht der zu erwartenden Kosten zur Verfügung.

2. Einkommens- und Vermögenssituation prüfen

AHV/IV, Pensionskasse, Ersparnisse

3. Anträge vorbereiten
4. Kontakt mit zuständigen Stellen aufnehmen

Beispielsweise:

5. Persönliche Beratung in Anspruch nehmen

Unsere Mitarbeitenden unterstützen Sie gerne bei Fragen und im Austausch mit Behörden.

Wichtiger Hinweis für Personen ausserhalb von Basel-Stadt

Die Finanzierung eines Pflegeheimaufenthalts richtet sich grundsätzlich nach dem Wohnsitzkanton der betroffenen Person.

Bei einem Eintritt aus einem anderen Kanton klären wir gemeinsam mit Ihnen die Zuständigkeiten und unterstützen bei der Koordination.

Unsere Unterstützung für Sie

Finanzielle Fragen sind oft komplex und mit Unsicherheiten verbunden. Wir lassen Sie damit nicht allein.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich – wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.